Arbeitsrecht
Eigentlich könnte alles einfach sein: Im Arbeitsverhältnis werden Arbeitsleistung und Zeit gegen das vereinbarte Gehalt und gute Arbeitsbedingungen ausgetauscht.
Manchmal jedoch kommt es zu Konflikten. In diesem Fall brauchen Sie Experten wie die Kanzlei Baris:
Hier werden Sie von spezialisierten Fachleuten persönlich und durchgehend bei Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit betreut – mit fundierten Rechtskenntnissen, Fingerspitzengefühl und einer individuellen Strategie, die Ihre Ziele optimal verfolgt.
Insbesondere folgende Arbeitsrechtsprobleme bei Arbeitnehmern werden regelmäßig in der Kanzlei Baris bearbeitet:
- Unberechtigte Kündigungen bei Schwangerschaft oder Krankheit
- Abmahnungen
- ausbleibende oder verspätete Gehaltszahlungen
- ungerechte, rechtswidrige Arbeitsbedingungen
- Mobbing, Schikane – durch Arbeitgeber oder Mitarbeiter
Leider verzichten Arbeitnehmer oft auf ihr Recht, weil sie sonst mit Nachteilen und weiteren Problemen rechnen. Hiervor schützt sie aber z.B. das sogenannte Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Danach darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Über alle zur Verfügung stehenden Schutzmöglichkeiten werden Sie in der Kanzlei Baris umfassend und selbstverständlich unter strikter Vertraulichkeit beraten.
Zudem lohnt es sich, schnell zu handeln; denn drei Wochen nach der Kündigung tritt die sogenannte Präklusion ein. Das heißt, dass die Kündigung trotz rechtlicher Fehler umfänglich wirksam wird und dann nicht mehr anfechtbar ist.
Wenn Sie Ihre Rechte kennen, müssen Sie sich nicht einschüchtern lassen: Unser Team hilft Ihnen gern dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Die Kanzlei Baris berät und vertritt neben Arbeitnehmern auch leitende Angestellte, Führungskräfte sowie Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitgeber in jeder Rechtsform.
Arbeitgeberseitiger Beratungsbedarf ist aufgrund des Fachwissens ebenfalls gewährleistet.
Die Kanzlei Baris ist arbeitgeber- und verbandsunabhängig und berät und vertritt als eine der führenden Arbeitsrechtskanzleien mit Sitz in Frankfurt am Main alle ihre Mandanten juristisch und strategisch auf höchstem Niveau.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Zahlreiche deutsche sowie internationale Mandanten setzen bei Handels-, Vertriebs- und Lieferverträgen auf die Kanzlei Baris.
Ein sehr gutes Verständnis für rechtliche, unternehmerisch-wirtschaftliche und steuerliche Zusammenhänge zeichnet uns als idealen Berater und Vertreter für Unternehmen und Einzelpersonen, von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessführung aus.
Das Leistungsangebot im Gesellschafts- und Handelsrecht umfasst insbesondere:
- Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Unternehmensumwandlungen
- Haftung von Führungskräften, Vorständen und Geschäftsführern
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
- Entwurf und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen
- Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Entwurf und Verhandlung von Lieferverträgen und Handelsvertreterverträgen
- Prozessführung
Vertragsrecht
Forderungen und Verbindlichkeiten werden durch Verträge begründet.
Wenn es bei Vertragsschluss oder Vertragsdurchführung zu Unzufriedenheiten oder Unstimmigkeiten kommt, ist es meist nicht möglich, sich einseitig von dem Vertrag zu lösen; denn grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden (sog. Vertragstreue).
Doch sind bestimmte Ausnahmen denkbar, in denen eine Lösung vom Vertrag unter bestimmten Umständen möglich ist.
So z.B. verändern sich nach Vertragsschluss manchmal die Umstände so wesentlich, dass den Vertragspartnern ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall kann eine Vertragsanpassung oder der Rücktritt vom Vertrag in Betracht kommen.
Vom Vertrag kann man sich unter anderem auch dann lösen, wenn der Vertragspartner über eine wesentliche Eigenschaft des Vertragsgegenstandes getäuscht wurde – in diesen Fällen besteht die Möglichkeit die Anfechtung der Willenserklärung.
Möglicherweise sind einzelne Vertragsbestandteile unwirksam oder es wurden rechtlich nicht wirksame Vertragsbestandteile in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet. So können Allgemeine Geschäftsbedingungen beispielsweise sog. überraschende Vertragsklauseln enthalten, mit denen der man nicht rechnen musste. Daher ist es sinnvoll, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau juristisch zu prüfen.
Insgesamt ist hierbei eine gründliche anwaltliche Beratung und Vorgehensweise zu empfehlen, damit man über seine vertragsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten umfassend beraten und vertreten werden kann – die Kanzlei Baris steht Ihnen dabei gerne mit Präzision, Aktualität und vollem Einsatz zur Verfügung.
Verkehrsrecht
Egal, ob zu Fuß, per Kraftfahrzeug, Fahrrad, E-Roller – auf den Straßen passieren tagtäglich Unfälle mit zum Teil erheblichen Sachschäden und Verletzungen.
Falls es dazu kommt, sollten Sie zwar aus einer Gefahrenzone bringen, aber trotzdem unbedingt am Unfallort bleiben.
Den Unfallort dürfen Sie erst verlassen, wenn eine Feststellung Ihrer Person erfolgt ist. Falls Sie sich davor entfernen, könnten Sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen. In jedem Fall ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Rechte kennen: So müssen Sie beispielsweise keine Angaben zum Unfallhergang machen, wenn die Polizei am Unfallort eintrifft.
Waren Sie an einem Unfall beteiligt und möchten die Kosten für die anstehende Reparatur verlangen, ist es wichtig, den Schaden beweisen zu können. Das erfolgt durch ein professionelles Gutachten, das an die Versicherung des Unfallgegners weitergeleitet wird. Die Kanzlei Baris arbeitet mit hoch qualifizierten Gutachtern zusammen und ist erfahren im Umgang mit Versicherungen.
Die Geltendmachung aller Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall – sei es an Ihrem Fahrzeug oder seien es Schmerzensgeldforderungen aus Verletzungen – einschließlich aller notwendiger Korrespondenz mit den Versicherungen und anderen Stellen übernimmt die Kanzlei gern für Sie.
Forderungseinzug- und Inkassorecht
Häufiger als gedacht passiert es, dass z.B. Verkäufer vergeblich auf die Zahlung des Kaufpreises warten oder dass der Mietzins in einem Monat wieder ausbleibt. Um potenziell verheerende Folgen für den Gläubiger durch Zahlungsausfälle zu verhindern, hilft die Kanzlei Baris Ihnen dabei, die Ihnen zustehenden Zahlungen zu erhalten.
In einem ersten Schritt ist es ein sinnvolles Ziel, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, so setzt die Kanzlei Baris Ihre Forderungen auch durch gerichtliche Maßnahmen schnell und effektiv für Sie durch.